Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen für Flugreisen in das Großherzogtum Luxemburg

Angesichts der Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf internationaler Ebene möchten das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und das Ministerium für Gesundheit über die Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen informieren, die vom 29. Januar 2021 bis einschließlich 15. Mai 2021 für alle Flugreisen in das Großherzogtum Luxemburg gelten.

Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, die mindestens 6 Jahre alt ist und mit dem Flugzeug in das Großherzogtum Luxemburg reisen möchte, muss beim Boarding ein negatives Testergebnis (auf Papier oder in elektronischer Form) ​

  • eines Nukleinsäure-Amplifikationstests auf SARS-CoV-2-Virus-RNA - PCR (polymerase chain reaction), TMA (transcription-mediated amplification) oder LAMP (loop-mediated isothermal amplification)
  • oder einen viralen Antigentest (nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation: antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immoassays, Interim Guidance, 11 September 2020)

vorlegen, der weniger als 72 Stunden vor dem Flug von einem medizinischen Analyselabor oder einer anderen zu diesem Zweck zugelassenen Stelle durchgeführt wurde. Das negative Testergebnis muss, ggf. mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch vorgelegt werden. Dokumente in Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch werden jetzt auch akzeptiert.

Ab dem 1. April 2021 müssen sich Personen, die mit dem Flugzeug aus einem Drittland anreisen, bei der Ankunft am Luxemburger Flughafen nicht mehr einem zusätzlichen viralen Antigentest (Schnelltest) unterziehen.

Die Testpflichten für alle Personen, die nach Luxemburg einreisen wollen, gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden vorübergehenden Beschränkungen für nicht wesentliche Reisen in die EU.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die durch die Großherzogliche Verordnung über temporäre Einwanderungsbeschränkungen eingeführten temporären Restriktionen für die Einreise von Angehörige von Drittstaaten in das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

Details zu diesen Einschränkungen und den verschiedenen Ausnahmen finden Sie hier.

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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