Die neue COVID-19-Teststrategie: ein zusätzliches Mittel zur Rückkehr zu einer neuen Normalität

Verteilung von Antigen-Schnelltests

Zusätzlich zu den PCR-Tests, die von medizinischen Labors auf ärztliche Anordnung oder über Large Scale Testing durchgeführt werden, und den Antigen-Schnelltests, die von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, sieht die Teststrategie der Regierung auch eine weite Verteilung von Antigen-Selbsttests vor. Diese Verteilung ist für die breite Öffentlichkeit gedacht, die diese Selbsttests selbst durchführen kann. 

 

Die Einführung von Selbsttests ist Teil der Teststrategie der Regierung, welche eine allmähliche Wiederaufnahme des sozioökonomischen Lebens und Rückkehr zu einer neuen Normalität erlauben soll. Die Selbsttests ermöglichen es, die Luxemburger Bevölkerung noch umfassender und häufiger zu testen. Diese Tests sind einfach zu handhaben und seit kurzem rezeptfrei in Geschäften und Apotheken erhältlich. Der Vorteil des Selbsttests ist, dass er an einer nasalen Probe durchgeführt wird und keine tiefe Probe mehr erfordert, die oft als unangenehm empfunden wird. 

Selbsttests sind kein Ersatz für PCR-Tests im Rahmen des Large Scale Testings und auch kein Ersatz für einen verschreibungspflichtigen PCR-Test, da sie eine Infektion nur mäßig nachweisen können. Vielmehr handelt es sich um ein zusätzliches Mittel zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus. Diese Tests sind immer eine Ergänzung zu den grundlegenden Hygiene- und Barrieremaßnahmen.

Die Verteilung von Antigen-Selbsttests basiert auf 5 Säulen:

1. Regelmäßige Belieferung von Schlüsselsektoren im Kampf gegen das Virus: 

  • Krankenhäuser und spezialisierte Einrichtungen
  • COPAS, FEDAS und andere Aktivitäten im Bereich der Pflege älterer Menschen und Personen mit Behinderungen
  • Sozialer Sektor, insbesondere staatlich anerkannte Strukturen innerhalb des Sektors 
  • Nationale Bildung und Hochschulbildung

Antigen-Schnelltests werden seit Oktober-November regelmäßig an Krankenhäuser und Wohneinrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen verteilt. 

2. Für die beruflich aktive Bevölkerung wird ein Starterkit zur Verfügung gestellt 

  • Private Unternehmen, Selbstständige, Saisonarbeiter und öffentliche Einrichtungen (ab dem 17. Mai)
  • Öffentlicher Dienst (ab dem 17. Mai)
  • Öffentlicher Dienst - Gemeinden (ab dem 15. Mai)
  • Europäischer und internationaler öffentlicher Dienst (ab dem 18. Mai)

3. Verteilung von Gutscheinen an den Rest der Bevölkerung (pro Haushalt):

  • Rentner 
  • Bezieher des Revis 
  • Bezieher von Arbeitslosengeld

Jeder betroffene Haushalt erhält einen gesicherten Gutschein, mit dem der Empfänger eine Packung Tests, zusammen mit einem Informationsflyer, abholen kann. Der Versand der Gutscheine ist über 2 Wochen verteilt und begann am 14. Mai. Bitte beachten Sie, dass pro Haushalt nur ein Gutschein verschickt wird, auch wenn mehrere Personen im selben Haushalt leben. Die Selbsttests (Wondfo Test Antigene Rapid nCoV) können ab dem 20. Mai in Apotheken in Luxemburg gegen Vorlage des Gutscheins abgeholt werden. 

  • Selbsttests werden auch für Seniorenclubs, Seniorenaktivitäten und "Essen auf Rädern"-Dienste bereitgestellt.

4. Einmalige Verteilung von Antigen-Selbsttests im Rahmen einer progressiven Öffnung: 

  • Hotel- und Gastgewerbe (Horeca) 
  • Kultursektor 
  • Sportsektor

5. Um im Falle eines raschen Wiederauftretens von Infektionen rechtzeitig reagieren zu können, ist eine nationale Reserve an Selbsttests geplant. Das Ziel dieser Säule ist es, die Ausbreitung des Virus zu reduzieren, wenn nötig durch ein schnelles Eingreifen bei einem großen Teil der Bevölkerung, anstatt neue Einschränkungen einzuführen. 

Bis heute sind über 17 Millionen Selbsttests bestellt worden. Die Tests werden derzeit ausgeliefert und alle Bestellungen sollten bis Mitte Mai zugestellt sein.

Wer kann Antigen-Schnelltests durchführen und zertifizieren?

Oberflächliche Proben können von jeder Person an anderen, und erst recht an sich selbst im Rahmen eines Selbsttests, ohne spezielle Ausbildung genommen werden.

Das Ergebnis der Schnelltests kann zertifiziert werden durch: 

  • medizinisches Fachpersonal (Arzt, Apotheker, Krankenpflegehelfer, Krankenpfleger, Anästhesie- und Intensivpfleger, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger in der Psychiatrie, Hebamme, Labortechniker, Physiotherapeut, Osteopath), das in Luxemburg zur Berufsausübung zugelassen ist, 

oder

  • ein öffentlicher Beamter oder Angestellter, der zu diesem Zweck vom Gesundheitsdirektor benannt wurde. 

Diese Personen können nur die Ergebnisse von Schnelltests zertifizieren, die von der Testperson unter ihrer direkten Aufsicht durchgeführt wurden. 

Die Bescheinigung ist nach einem von der Gesundheitsdirektion vorbereiteten Formblatt zu erstellen.

Was sollte ich tun, wenn mein Selbsttest positiv ist?

Wenn das Ergebnis eines Selbsttests positiv ist, wird empfohlen, sofort mit der Selbstisolation zu beginnen und das Ergebnis auf www.covidtracing.public.lu zu melden. Es wird empfohlen, den Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre engen Kontakte so schnell wie möglich informieren, damit diese sich selbst in Selbstquarantäne begeben können.

Es wird daran erinnert, dass Antigen-Schnelltests, die von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, direkt vom medizinischen Fachpersonal gemeldet werden.

Mehr Infos auf www.covid19.luContact Tracing - Coronavirus und auf Youtube: Antigen-Selbsttest - Youtube.

Mehr Informationen zu Antigen-Tests: Selbsttest - Coronavirus und auf Youtube: Expert Q&A: Dr. Thomas Dentzer - #2-4 Antigen-Tests - Youtube

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

Zum letzten Mal aktualisiert am