Pressemitteilung in Bezug auf die Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen für alle Reisen aus dem Vereinigten Königreich in das Großherzogtum Luxemburg

Angesichts der Zirkulation mutierter Stämme des SARS-CoV-2-Virus, deren Übertragbarkeit erhöht scheint, und insbesondere der Verbreitung der Delta-Variante (B.1.617.2.), informieren das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und das Ministerium für Gesundheit über die Verlängerung der zusätzlichen Gesundheitsmaßnahmen für alle Reisen aus dem Vereinigten Königreich in das Großherzogtum Luxemburg bis einschließlich zum 15. Juli 2021.

Es sei daran erinnert, dass jede Person, die mindestens 6 Jahre alt ist, und die sich binnen 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Luxemburg im Vereinigten Königreich aufgehalten hat, sich bei ihrer Ankunft im Großherzogtum schnellstmöglich einem COVID-19-Test (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode[1]) unterziehen muss und dem medizinischen Analyselabor mitteilen, dass sie sich im Vereinigten Königreich aufgehalten hat. Diese Verpflichtung gilt für jede Person, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich aufgehalten hat, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich und in Luxemburg und ungeachtet des Verkehrsmittels, mit dem sie in das Großherzogtum eingereist ist. Wenn die Person mit dem Flugzeug in das Großherzogtum Luxemburg einreist, wird der Test kostenlos im COVID-19-Testzentrum am Flughafen Luxemburg durchgeführt.

Nach der Ankunft im Großherzogtum werden die betroffenen Personen für 7 Tage unter strenge Quarantäne gestellt mit der Verpflichtung, sich ab dem 6. Tag der Quarantäne einem zweiten Nukleinsäure-Amplifikationstest auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode) zu unterziehen. Wird der Test bei der Ankunft oder am Ende der 7-tägigen Quarantäne verweigert, wird die Quarantäne um weitere 7 Tage, insgesamt also 14 Tage, verlängert.

Die betreffenden Personen sind verpflichtet, sich bei der Gesundheitsinspektion zu melden (per E-Mail: contact-covid@ms.etat.lu oder per Telefon: 247-65533), die ein Monitoring und eine verstärkte Rückverfolgung gewährleistet.

Es gilt zu beachten, dass bis zum 15. Juli 2021 auch für alle Reisen aus Indien eine Sonderregelung gilt.

 

[1] PCR:  polymerase chain reaction, TMA: TMA: transcription-mediated amplification; LAMP: loop-mediated isothermal amplification

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit / Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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