Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen für Flugreisen in das Großherzogtum Luxemburg

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten und das Ministerium für Gesundheit informieren über die Verlängerung der Gesundheitsmaßnahmen bis einschließlich 18. Dezember 2021, für Personen, die auf dem Luftweg nach Luxemburg einreisen.

Parallel zu den Änderungen des COVID-19-Gesetzes wurden die sanitären Vorschriften für Flugreisen in das Großherzogtum Luxemburg dahingehend angepasst, dass sie nur für Personen über 12 Jahre und 2 Monate gelten.

Einzelheiten zu den geltenden Vorschriften und Ausnahmeregelungen sowie zu den genauen Vorgängen, welche im Vorfeld auszuführen sind, finden Sie unter dem nachstehenden Link:

https://covid19.public.lu/de/reisende/luxemburg-besuchen.html

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit / Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

Zum letzten Mal aktualisiert am