Mitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu den vorübergehenden Beschränkungen im Bereich der Einwanderung

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten teilt mit, dass nach der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission die von den Behörden Georgiens, der Republik Moldau, Neuseelands und Serbiens ausgestellten Zertifikate ab dem 16. November 2021 als gleichwertig zu anzusehen sind.

Somit dürfen Drittstaatsangehörige, die über ein von Georgien, der Rpublik Moldau, Neuseeland oder Serbien ausgestelltes Zertifikat verfügen, das einen vollständigen Impfschutz nachweist, ab dem oben genannten Datum in das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg einreisen, auch für nicht notwendige Reisen.

Einzelheiten zu den geltenden Vorschriften, einschließlich der Definition von notwendigen Reisen und der geltenden Ausnahmeregelungen, und die genauen Abläufe, die im Vorfeld zu beachten sind, können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://covid19.public.lu/de/reisende/luxemburg-besuchen.html

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und euopäische Angelegenheiten

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