COVID-19: Deutschland stuft Luxemburg als "Hochrisikogebiet" ein

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat die Bundesrepublik Deutschland heute beschlossen, Luxemburg als Hochrisikogebiet einzustufen. Diese Einstufung ist ab Sonntag, den 9. Januar um 00:01 Uhr rechtskräftig.

Jeder Reisende über 6 Jahre, der nach Deutschland einreist, nachdem er sich in den vorangegangenen 10 Tagen in Luxemburg aufgehalten hat, muss unabhängig vom Transportmittel einen der folgenden gültigen Nachweise vorlegen können:

  • Nachweis einer vollständigen Impfung, die vor mehr als 14 Tagen durchgeführt wurde
  • Genesungsbescheinigung (positives Ergebnis eines PCR-Tests, der älter als 28 Tage und jünger als 6 Monate ist)
  • ein negatives Testergebnis (PCR/Antigen), das nicht älter ist als 48 Stunden

Nicht geimpfte und nicht genesene Personen, die im Rahmen des Grenzverkehrs für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreisen (Grenzarbeiter und andere Arten von Aufenthalten von weniger als 24 Stunden), müssen im Besitz einer negativen Testbescheinigung sein, die nur zweimal pro Woche erneuert werden darf.

Eine digitale Einreiseanmeldung muss vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet ausgefüllt werden. Ausgenommen sind Grenzgänger, Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die sich im Transit befinden. Die Einreisemeldung kann online unter www.einreiseanmeldung.de erfolgen.

Personen, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, unterliegen einer Quarantänepflicht, die frühestens nach 5 Tagen bei Vorlage eines negativen Tests beendet werden kann. Reisen nach Deutschland, mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden, sind von dieser Quarantänepflicht ausgenommen.

Die genauen Bestimmungen für Reisen nach Deutschland finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten

 

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