CovidCheck Zertifikate

Das CovidCheck-Zertifikat (EU Digital COVID Certificate - EU DCC) ist ein Nachweis in Digital- oder Papierform, dass eine Person:

  • gegen COVID-19 geimpft ist
  • negativ auf COVID-19 getestet wurde
  • von einer COVID-19-Infektion genesen ist

Um sicher zu gehen, dass der QR-Code auf den CovidCheck-Zertifikaten lesbar ist, führen Sie immer entweder das digitale Dokument (PDF) oder das Original auf Papier mit sich und vermeiden Sie Fotos oder Fotokopien.

Das CovidCheck-Zertifikat erhalten

  • Impfung
    • Die in den Impfzentren ausgestellten und auf MyGuichet.lu verfügbaren Impfbescheinigungen enthalten den sicheren QR-Code, der von den entsprechenden Apps in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gelesen werden kann, um sicherzustellen, dass das Zertifikat echt ist.
  • Genesungsbescheinigung
    • Bei einem positiven PCR-Test stellen Ihnen die Labore das Testergebnis und das entspreche wird in Ihrem privaten Bereich von MyGuichet.lu bereitgestellt.
  • Negatives COVID-19-Testzertifikat, ausgestellt von einem Labor
    • Die Labore stellen Ihnen das Testergebnis und das entsprechende Zertifikat mit einem QR-Code auf ihrer Plattform zur Verfügung. Eine digitale Kopie des Zertifikats wird in Ihrem privaten Bereich von MyGuichet.lu bereitgestellt.
  • Negatives COVID-19-Testzertifikat, ausgestellt von Ärzten, einigen medizinischen Fachkräften, Apothekern
    • Personen, die berechtigt sind, einen COVID-19-Test zu zertifizieren, verwenden ein elektronisches Verfahren in ihrem professionellen Bereich auf MyGuichet.lu, um das Zertifikat zu generieren. Das Zertifikat wird in Digital- oder Papierform mit einem QR-Code ausgehändigt und eine digitale Kopie wird der getesteten Person in ihrem privaten Bereich von MyGuichet.lu bereitgestellt.
  • Bescheinigung des Direktors der Gesundheitsbehörde oder seines Stellvertreters über die Kontraindikation zur Impfung
    • Ihr behandelnder Arzt muss auf der Grundlage Ihres Antrags ein ärztliches Attest über die Kontraindikation für die Impfung gegen COVID-19 an den Direktor der Gesundheitsbehörde weiterleiten, der diese Bescheinigung auf der Grundlage einer Liste von Kontraindikationen für die Impfung erstellt. Hier finden Sie das Formular zur Konterindikation, welches von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss. 
  • Negatives COVID-19-Testzertifikat für Kinder und Jugendliche (zertifiziert von autorisiertem Bildungspersonal), oder von einem Mitglied der Luxemburger Armee zertifiziert
    • Diese Zertifikate haben keinen QR-Code, sind aber dennoch für den Zugang zu Veranstaltungen oder Einrichtungen im Rahmen des CovidCheck-Systems gültig. 

Kinder ab 16 Jahren können über ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu ebenfalls auf eine digitale Kopie der Zertifikate (mit Ausnahme der vom Bildungspersonal ausgestellten Zertifikate) zugreifen.

Eltern haben die Möglichkeit, in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu eine digitale Kopie der Zertifikate (mit Ausnahme der vom Bildungspersonal ausgestellten Zertifikate) für ihre minderjährigen Kinder herunterzuladen.

Gültigkeit der CovidCheck-Zertifikate in Luxemburg

  • Impfzertifikat
    • Gültigkeit:
      • Vollständige Impfung: 270 Tage nach der letzten Dosis
      • Auffrischimpfung "Booster": unbegrenzt
    • Zugelassene Impfstoffe: BioNTech/Pfizer / Moderna / AstraZeneca (Vaxzevria) / Johnson & Johnson (JCOVDEN)
    • 2-Dosen-Impfschema
      • am Tag der 2. Dosis
      • oder am 14. Tag nach der 1. Dosis, wenn die geimpfte Person binnen 6 Monaten vor der Impfung infiziert war
    • 2-Dosen-Impfschema - JCOVDEN + mRNA
      • am 14. Tag nach der 1. Dosis
      • oder am Tag der 2. Dosis mit einem mRNA-Impfstoff
    • 3-Dosen-Auffrischungsimpfung
      • am Tag der 2. Dosis
      • oder am Tag der 3. Dosis
    • 1-Dosis-Impfschema: 14 Tage nach der Impfung
  • Genesungsbescheinigung
    • Die Genesungsbescheinigung ist zwischen dem 11. und 180. Tag nach dem Datum des Resultats des positiven PCR-Tests gültig
  • Negatives COVID-19-Testzertifikat
    • PCR-Test, gültig für 48 Stunden
    • Zertifizierter Antigen-Schnelltest, gültig für 24 Stunden

Persönliche Daten

Das Zertifikat enthält nur die strikt notwendigen personenbezogenen Daten, in Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften (RGPD). Diese Daten werden zwischen den Ländern nicht ausgetauscht, lediglich der Schlüssel zur Überprüfung der Authentizität des Zertifikats muss übermittelt werden. Die Speicherung persönlicher Daten durch das Ziel- oder Transitland ist verboten.

 

FAQ

Ich kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden. Habe ich dennoch Zugang zu einer "3G"-Einrichtung?

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können eine Bescheinigung über die Kontraindikation für eine Impfung erhalten, die ihnen den Zugang zu Einrichtungen oder Veranstaltungen unter dem "3G"-System ermöglicht. Diese Personen müssen jedoch zusätzlich zu dieser Bescheinigung auch ein COVID-19-Testzertifikat vorlegen oder vor Ort einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis negativ ist. 

Wie kann ich nachweisen, dass ich die Auffrischimpfung erhalten habe?

Sie müssen Ihr Impfzertifikat vorzeigen, wo die Anzahl der erhaltenen Dosen angegeben ist.

Wie kann ich eine solche Bescheinigung über die Kontraindikation zur Impfung erhalten?

Ihr behandelnder Arzt muss auf der Grundlage Ihres Antrags ein ärztliches Attest über die Kontraindikation für die Impfung gegen COVID-19 einreichen. Der Direktor der Gesundheitsbehörde bestätigt dieses Attest auf der Grundlage einer Empfehlung des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung und stellt die besagte Bescheinigung aus.

Der Direktor der Gesundheitsbehörde stellt eine solche Bescheinigung auf der Grundlage einer Liste von Kontraindikationen für die COVID-19-Impfung aus. 

Welche Impfstoffe werden in Luxemburg anerkannt?

Luxemburg und alle Länder, die am EU DCC teilnehmen, sind verpflichtet, Reisende auf ihr Gebiet zu lassen, die mit einem der 4 auf europäischer Ebene zugelassenen Impfstoffe geimpft wurden: jene von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxzevria), Johnson & Johnson (JCOVDEN) und Novavax (Nuvaxovid).

Andere Mitgliedstaaten können - müssen aber nicht - auch Personen zulassen, die mit in einigen EU-Ländern zugelassenen Impfstoffen (wie dem in Ungarn verwendeten russischen Sputnik) oder mit von der WHO homologierten Produkten (wie dem chinesischen Sinopharm) geimpft wurden.

Luxemburg hat im Rahmen der Anerkennung der von Drittländern ausgestellten Impfbescheinigungen zusätzlich zu den auf europäischer Ebene zugelassenen Impfstoffen 3 weitere Impfstoffe zugelassen. Bei diesen Impfstoffen handelt es sich um die folgenden:

  • Covishield (hergestellt von Serum Institute of India Pvt. Ltd (SII))
  • R-Covi (hergestellt von R-Pharm)
  • Covid-19-Impfstoff (recombinant) (hergestellt von FIOCRUZ)

Es handelt sich um Impfstoffe, die den in Luxemburg verwendeten ähnlich sind, aber in Drittländern unter anderen Namen hergestellt werden. 

Bei Reisen empfiehlt es sich, die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften zu überprüfen.

Befreit das Zertifikat seinen Inhaber bei der Ankunft von der Quarantänepflicht?

Im Prinzip ja, aber es sind Ausnahmen vorgesehen, wenn sich die Situation im Herkunftsland oder in der Herkunftsregion des Reisenden verschlechtert, z. B. durch das Auftreten einer Variante.

In diesem Fall muss das Zielland die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission 48 Stunden im Voraus über die Einführung neuer Beschränkungen und deren Dauer informieren.

Bei Reisen empfiehlt es sich, die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften zu überprüfen.

Kann es auch für andere Zwecke als zum Reisen verwendet werden?

Die europäische Regelung betrifft den freien Personenverkehr, aber die Mitgliedstaaten können beschließen, dieses europäische Zertifikat für andere Zwecke (Konzerte, Festivals usw.) im Rahmen ihres innerstaatlichen Rechts zu verwenden.

Wie viele Länder sind beteiligt?

Das System wird in 30 Ländern eingeführt (die 27 EU-Mitgliedstaaten, sowie Island, Norwegen und Liechtenstein).

Die Verordnung zur Einführung des digitalen Zertifikats tritt am 1. Juli für die Dauer von einem Jahr in Kraft.

Für Länder, die nicht fristgerecht bereit sind, Zertifikate nach europäischem Muster auszustellen, ist jedoch eine Übergangsfrist von 6 Wochen vorgesehen. Während dieser Zeit müssen alle anderen Staaten auch länderspezifische Dokumente akzeptieren, sofern sie die auf europäischer Ebene geforderten Daten enthalten.

Was ist mit Reisenden aus Drittländern?

Die EU steht in Verhandlungen mit einer Reihe von Drittländern, aber auch mit internationalen Organisationen wie der WHO und Luftverkehrsverbänden, um die gegenseitige Anerkennung und Interoperabilität der eingerichteten Systeme zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang werden die Impfzertifikate von Drittländern bereits als gleichwertig mit den DCC-Zertifikaten der EU anerkannt, so dass diese Zertifikate als EU-Zertifikate anerkannt werden.

Die Mitgliedstaaten können auch von Drittländern ausgestellte Zertifikate zulassen. Diese Zertifikate müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Anerkennung gilt nur für die Einreise nach Luxemburg und befreit die geimpfte Person von der Pflicht, ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorzulegen. 

Ich habe minderjährige Kinder. Wo erhalte ich deren Testzertifikate oder Genesungsbescheinigungen?

  • Negatives COVID-19-Testzertifikat (ausgestellt von einem Labor)
    • Die Labore stellen Ihnen das Testresultat und das Zertifikat auf ihrer Plattform zur Verfügung.
  • Negatives COVID-19-Testzertifikat (ausgestellt von Ärzten, einigen medizinischen Fachkräften, Apothekern)
    • Personen, die berechtigt sind, einen COVID-19-Test zu zertifizieren, verwenden ein elektronisches Verfahren in ihrem professionellen Bereich auf MyGuichet.lu, um das Zertifikat zu generieren. Das Zertifikat wird in Digital- oder Papierform ausgehändigt.
  • Genesungsbescheinigung
    • Bei einem positiven PCR-Test stellen Ihnen die Labore das Testergebnis und das Zertifikat auf ihrer Plattform zur Verfügung.

Jugendliche ab 16 Jahren können außerdem über ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu auf eine digitale Kopie der Zertifikate zugreifen.

Eltern können eine digitale Kopie der Bescheinigungen für ihre minderjährigen Kinder, die unter derselben Adresse gemeldet sind, zeitnah herunterladen.

Wie generiere ich ein CovidCheck-Zertifikat mit QR-Code für einen Antigen-Schnelltest (RAT)?

Die Einzelheiten des Verfahrens sind auf guichet.lu zu finden.

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